Organspende

Ist der Mensch ein Materiallager?

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums zur Organspende

Das Gesundheitsministerium unter der Leitung von Jens Spahn erwägt derzeit eine Reform der Organspende, welche die „doppelte Widerspruchslösung“ vorsieht. Demnach wird jeder Bürger als Organspender registriert, der nicht einer Spende ausdrücklich widerspricht oder von dem nicht durch nahe Angehörige glaubhafte Gründe vorlegt werden können, die einer Organentnahme nach seinem Hirntod entgegenstehen. Der Körper wird also eine teure Ware. Je gesünder der Mensch und je mehr intakte Organe ihm entnommen werden können, desto wertvoller ist er.

Dieses Ansinnen widerspricht der Grundfreiheit des Menschen, denn es wird automatisch eine Zustimmung vorausgesetzt, der er selbst nicht bewusst zugestimmt hat. Die Unversehrtheit seines Körpers muss der Bürger erst glaubhaft einfordern. Es stellt sich die Frage, welche moralische Tragweite diese Entscheidung hätte. Ist jemand ein Unmensch oder gar ein „Mörder“, weil er einer Organspende widerspricht?

Als Diözesanvorstand des Verbands Katholischer Männergemeinschaften lehnen wir dieses Modell daher ab. Der Mensch soll aus seiner ganzen Freiheit heraus, bewusst und bestimmt entscheiden können, was mit seinem Körper geschieht. Dieser Entschluss kann nicht von einem Staat abgenommen werden. Gleichzeitig sind wir uns dem Leiden der Betroffenen bewusst, die auf eine Organspende angewiesen sind und sehen auch die Notwendigkeit, dass mehr Bürger eine Spendenbereitschaft in Erwägung ziehen. Dafür sollten aber Lösungen in Betracht gezogen werden, die die willentliche Entscheidung des Menschen voraussetzen und sie ihm nicht abnehmen. Das sind beispielsweise ausführliche Beratungen in Arztpraxen oder die Aushändigung von Informationsmaterialien bei Behördengängen.

Berlin, der 14.07.2019

Diözesanvorstand des VKM